Weitere wichtige Infos
- Vollzeittätigkeit heißt Beschäftigung von 6,35 Std pro Tag zuzüglich regelmäßige Arbeitspausen.
- Sie sind renten-, kranken- und unfallversichert.
- Die Vergütung besteht aus einem Grundbetrag und einem leistungsangemessenen Steigerungsbetrag. Dieser richtet sich nach Ihrer individuellen Arbeitsleistung.
- Sie erhalten vom zuständigen Rehabilitationsträger ein als Einkommen anzurechnendes Arbeitsförderungsgeld.