Weitere wichtige Infos

  • Vollzeittätigkeit heißt Beschäftigung von 6,35 Std pro Tag zuzüglich regelmäßige Arbeitspausen.
  • Sie sind renten-, kranken- und unfallversichert.
  • Die Vergütung besteht aus einem Grundbetrag und einem leistungsangemessenen Steigerungsbetrag. Dieser richtet sich nach Ihrer individuellen Arbeitsleistung.
  • Sie erhalten vom zuständigen Rehabilitationsträger ein als Einkommen anzurechnendes Arbeitsförderungsgeld.